Was Mecu für ein positives Betriebsklima und die Mitarbeiterbindung tut?
Darüber berichtet RP online hier.
Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und daraus hergestellter Gemische.
Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das gelieferte Erzeugnis einen Stoff der REACHKandidatenliste (SVHC-Liste) in Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält.
Hier finden Sie unser Kundeninformationsschreiben gemäß REACH-Verordnung.
Ein paar ereignisreiche Messetage mit zahlreichen interessanten Gesprächen liegen hinter uns.
Wir möchten uns bei allen Kunden und Interessenten für Ihren Besuch auf unserem Messestand bedanken. Gerne stehen wir Ihnen natürlich auch im Nachgang zur Messe für alle Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gern unter 02051/2800-0.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und auf die Aluminium 2020!